Diebstahl des Mähroboters - Zahlt das die Hausrat?

Der neu erworbene Mähroboter wird vom Grundstück entwendet? Zahlt das die Hausratversicherung?

Da hier nur ein einfacher Diebstahl vorliegt und kein Einbruch, muss in diesem Falle eine Zusatzklausel in der Hausratversicherung eingeschlossen sein. In Premiumverträgen gilt diese Klausel in den meisten Fällen als vereinbart. Selbst wenn der Mähroboter zu den versicherten Sachen dazuzählt, können sich die Regelungen von Versicherung zu Versicherung unterscheiden. Häufig liegen die Entschädigungsgrenzen unter dem Wert von teureren Qualitätsmodellen. Es kann vereinzelnd sogar möglich sein, dass von der Versicherung ein komplett umfriedetes Grundstück gefordert wird.

Unsere Empfehlung: Sprechen Sie Ihren Versicherer an und lassen Sie Ihre aktuelle vertragliche Situation prüfen. Gemeinsam kann bestimmt eine Lösung für die Versicherung Ihres Mähroboters gefunden werden.